Kompetente Beratung
• neutrale und objektive Beratung
• Erstattung von Befunden und Gutachten
aller Fenstermarken bzw. Hersteller und
Glas
• Beweissicherung für Gericht, Privat
und Firmen
• Montagebetreuung mit
Zwischenkontrolle und Endabnahme
• Sanierungskonzepte,
Sanierungsbegleitung
• Endabnahmen
• Erstattung von Befunden und Gutachten
aller Fenstermarken bzw. Hersteller und
Glas
• Beweissicherung für Gericht, Privat
und Firmen
• Montagebetreuung mit
Zwischenkontrolle und Endabnahme
• Sanierungskonzepte,
Sanierungsbegleitung
• Endabnahmen
Beurteilungsgegenstand
• Montage Holz- und Holz-Alufenster
• Montage und Herstellung von
Kunststoff- und Kunststoff-Alufenstern
• Haustüren
• Schiebelemente
• Fensteranbauteile
• Rollo, Balken
• Fixverglasungen
• 2 – 3 Scheiben Isolierglas,
Sicherheitsglas, Isolierglas aller Arten
• Isoliergläser aller Arten
• Montage und Herstellung von
Kunststoff- und Kunststoff-Alufenstern
• Haustüren
• Schiebelemente
• Fensteranbauteile
• Rollo, Balken
• Fixverglasungen
• 2 – 3 Scheiben Isolierglas,
Sicherheitsglas, Isolierglas aller Arten
• Isoliergläser aller Arten
Ing. Andreas Hartl
Seit mehr als 35 Jahren bin ich in der Fensterbranche tätig.
Lehrabschluss für das Schlosserhandwerk
9 Jahre Fenstermontage
5 Jahre Fensterproduktion
12 Jahre Qualitätssicherung von Fenster und Türen
Im Jahr 2005 Abschluss der HTL für Wirtschaftsingenieurwesen in Linz
Seit 2011 Sachverständiger für Bautischlerarbeiten (Montage von Fenstern und Türen) sowie Herstellung und Montage von Kunststofffenster und Kunststofftüren
Lehrabschluss für das Schlosserhandwerk
9 Jahre Fenstermontage
5 Jahre Fensterproduktion
12 Jahre Qualitätssicherung von Fenster und Türen
Im Jahr 2005 Abschluss der HTL für Wirtschaftsingenieurwesen in Linz
Seit 2011 Sachverständiger für Bautischlerarbeiten (Montage von Fenstern und Türen) sowie Herstellung und Montage von Kunststofffenster und Kunststofftüren
§ Montagebegleitende Qualitätskontrolle §
Um Mängel zu vermeiden, ist es sinnvoll die Montage fachlich zu begleiten. Um Zeit und Kosten zu sparen ist es zweckmässig, schon während der Montageplanung, während der Montageausführung und schließlich zur Endabnahme fachliche Betreuung hinzuzuziehen. So können bereits im Vorfeld mögliche Mängel beseitigt werden.
§ Privatgutachten §
In der Regel wird es bei Bauprozessen notwendig sein, ein Privatgutachten vor Eingehen eines Prozesses in Auftrag zu geben. Mit Hilfe eines Gutachtens wird es dem Anwalt üblicherweise erst möglich sein, dem Gericht eine richtige Darstellung der baufachlichen bzw. bautechnischen Situation und Problematik zu liefern und auf diese Weise den Sach- und Schadensstand ausreichend dem Gericht nahezubringen.
§ Gerichtsgutachten §
Beim Gerichtsgutachten erfolgt die Bestellung des Sachverständigen durch das zuständige Gericht. Grundlage jedes Gutachtens sind die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden technischen Regelwerke, Normen, Fachvorschriften, Baugesetze, Vertragsvereinbarungen sowie der Informationsstand.
Sachverständiger Andreas Hartl, Ing. | Grieskirchner Straße 13, 4722 Peuerbach | office@sachverstaendiger-hartl.at